CuraPack – Das Pflegepaket
Die richtige Pflegebox für Sie
Durch das Pflegepaket, bei uns das CuraPack, werden Sie bei der häuslichen Pflege durch kostenlose Pflegehilfsmittel unterstützt, die regelmäßig zu Ihnen nach Hause geliefert werden. Dabei übernehmen die Pflegekassen die Kosten für Hilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro (bis Ende März 2021 60 Euro). Wenn Sie Pflegehilfsmittel online bestellen, können unter anderem diese Produkte enthalten sein:
- Saugende Bettschutzeinlagen
- Hand- und Flächendesinfektionsmittel
- Einmalhandschuhe
- Schutzschürzen oder
- Mundschutz
Je nach Pflegehilfsmitteltyp und Pflegestufe des zu Pflegenden unterscheiden sich die Inhalte einer Pflegehilfsmittelbox.
Die Vorteile eines Pflegehilfsmittelpakets sind, dass Sie das Pflegepaket kostenlos erhalten und sich darin meist Markenprodukte befinden. Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für Pflegehilfsmittelpakete bis zu 40 Euro (bis Ende März 2021 60 Euro). Durch das online bestellen der Pflegehilfsmittel, sparen Sie sich auch den Gang zur Drogerie oder Apotheke.
Pflegehilfsmittel oder Hilfsmittel?
Bevor wir uns eingehend mit den Pflegemitteln beschäftigen, schauen wir uns kurz den Unterschied zwischen Pflegehilfsmitteln und Hilfsmitteln an. Im Gegensatz zu Hilfsmitteln dienen die Pflegehilfsmittel der Erleichterung der Pflege. Hilfsmittel unterstützen Menschen mit Krankheiten, Behinderung oder altersbedingter Einschränkungen im Alltag. Seh- und Hörhilfen oder Rollstühle zählen zum Beispiel zu den Hilfsmitteln. Es gibt allerdings einige Produkte, die sowohl als Hilfsmittel als auch Pflegehilfsmittel eingestuft werden können. Dazu gehören zum Beispiel die Bade- oder Toilettenhilfen.
| Funktion | Voraussetzung | Kostenträger |
Hilfsmittel | Ausgleichung einer Krankheit oder Behinderung | Ärztliches Rezept | Krankenkassen |
Pflegehilfsmittel | Erleichterung der Pflege | Anerkannter Pflegegrad | Pflegekasse |
Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel | Erleichterung einer Behinderung und Erleichterung der Pflege | Ärztliches Rezept und anerkannter Pflegegrad | Beide teilen sich meistens die Kosten |
Je nachdem, um welche Art von Hilfsmittel es sich handelt, unterscheiden sich die Voraussetzung und der Kostenträger. Bei den Hilfsmitteln wird, wie in der Tabelle erkennbar, ein Rezept vorausgesetzt, bei den Pflegehilfsmitteln muss hingegen ein Pflegegrad des zu Pflegenden vorliegen.
Auch die Kostenträger unterscheiden sich je nach Hilfsmitteltyp. Dabei werden Hilfsmittel von den Krankenkassen getragen. Die Pflegekasse übernimmt hingegen die Pflegehilfsmittel. Bei Produkten, die sowohl Hilfsmittel als auch Pflegehilfsmittel sein können, teilen beide Kassen sich meist die Kosten.
Pflegehilfsmittel im Überblick
Laut dem Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes unterteilen sich Pflegehilfsmittel in verschiedene Produktgruppen. Dazu gehören auch die technischen Hilfen oder zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Beide Gruppen sollen die häusliche Pflege erleichtern. Die Aufteilung sehen Sie in der untenstehenden Tabelle:
Produktgruppe | Pflegehilfsmittel | Beispiele |
50 | Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege | Technische Hilfsmittel wie Pflegebetten mit Zubehör |
51 | Pflegemittel zur Körperhygiene | Wiederverwendbare Hilfsmittel wie Waschsysteme, Duschwagen, saugende wiederverwendbare Bettschutzeinlagen |
52 | Pflegehilfsmittel zur Lebensführung/Mobilität | Technische Systeme wie Notrufsysteme |
53 | Pflegehilfsmittel zur Linderung von Schmerzen | Technische Pflegemittel wie Lagerungsrollen |
54 | Zum Verbrauch bestimme Pflegehilfsmittel | Hygiene Produkte zum einmaligen Gebrauch wie Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel (Hände und Flächen), Einweghandschuhe, Schutzschürzen, Mundschutz |
98 | Sonstige Pflegehilfsmittel | Hier finden Sie Produkte, die sich nicht in die anderen Gruppen einordnen lassen |
Technische Hilfen
Alle Produkte aus der Produktgruppe 50, 52 oder 53 zählen zu den technischen Hilfen. Diese Hilfsmittel sollen das selbstständige Leben des zu Pflegenden fördern. Mitunter können diese technischen Hilfsmittel kostenintensiv sein. Daher ist es möglich, diese ggf. auszuleihen. Wie Sie auch bereits der obenstehenden Tabelle entnehmen können, gehören zu den technischen Hilfen unter anderem:
- Pflegebetten,
- Pflegebettzubehör,
- Waschsysteme,
- Duschsysteme oder
- Lagerungsrollen
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Unter den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln fallen alle Produkte, die in die Gruppe 54 fallen. Wie der Name, “hygienische Produkte zum einmaligen Gebrauch”, bereits suggeriert, eignen sich die meisten Produkte lediglich für den einmaligen Gebrauch und sollten nach Benutzung entsorgt werden. Die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel dienen hauptsächlich der Infektionsprophylaxe und der Verbesserung der Hygienebedingungen. Auch verbessern die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel den Schutz der Angehörigen. Alle Versicherte mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf diese Produkte.
Wer hat einen Anspruch auf ein Pflegehilfsmittelpaket?
Wer genau einen Anspruch auf ein Pflegehilfsmittelpaket hat und dadurch eben diese beantragen kann, wird im §40 Absatz 1, SGB XI geregelt. Damit ein Anspruch besteht, müssen folgende Punkte erfüllt werden:
- Es liegt ein Pflegegrad vor
- Der Pflegebedürftigen wird Zuhause, bei der Familie oder einer Wohngemeinschaft versorgt
- Der Pflegebedürftige wird noch von keinem anderen Leistungserbringer versorgt
Dank dieses Gesetzes werden monatliche Kosten bis zu 40 Euro (bis Ende März 2021 60 Euro) gefördert. Alle Ausgaben darüber sind von den zu Pflegenden selbst zu tragen. Je nach Pflegegrad kann das Pflegehilfsmittelpaket dabei andere Produkte enthalten.
Mit einem Pflegegradrechner erfahren Sie, ob Ihr Angehöriger einen Pflegegrad erhalten kann.
Das CuraPack
Wie oben bereits erwähnt, können Sie bei uns ein Pflegehilfsmittelpaket bestellen. Damit das Paket sich auch genau Ihren Bedürfnissen anpasst, gibt es unterschiedliche Varianten. Folgende Varianten des Pflegehilfsmittelpakets können bestellt werden:
- Speiseschutz (Speiselätze, Handschuhe und Desinfektionsmittel für die Hände)
- Starterset (Saugende Bettschutzeinlagen, Einweghandschuhe, Desinfektionsmittel für Hände und Fläche)
- Comfort (Handschuhe, Bettschutzeinlagen, Händedesinfektionsmittel)
- Hygiene (Handschuhe, Hand- und Flächendesinfektionsmittel)
- Schutzkleidung (Einmalhandschuhe, Hand- und Flächendesinfektionsmittel, Mundschutz, Schutzschürzen)
- Inkontinenz (Saugende Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe)
- Basis (Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen)
- CuraPack Flex
Eine Besonderheit stellt das CuraPack Flex dar. Beim CuraPack Flex können Sie sich das Pflegehilfsmittelpaket individuell nach Ihrem persönlichen Bedarf zusammenstellen. Der Wert von 40 Euro (bis Ende März 2021 60 Euro) kann dabei nicht überschritten werden. So passt sich das Pflegehilfsmittelpaket genau Ihren Bedürfnissen an.
Kostenübernahme bei Pflegehilfsmitteln
Für die Kostenübernahme ist die Pflegekasse zuständig. Da die technischen Pflegehilfsmittel kostspielig sind, werden diese auch zum Teil verliehen. Bei den Produkten, die zum Verbrauch bestimmt sind, übernimmt die Pflegekasse Kosten bis zu 40 Euro (bis Ende März 2021 60 Euro).
Damit die Pflegekasse auch die Kosten übernehmen kann, müssen Sie einen Antrag zur Kostenübernahme stellen. Bevor Sie jetzt zurückschrecken: Sie brauchen lediglich den Antrag auf Kostenübernahme bei der Bestellung des CuraPacks ausfüllen, den Rest übernehmen wir.